Dem Gebrauch der Software liegen ausschließlich die folgenden Bedingungen zu Grunde.
Sie werden Vertragsbestandteil mit dem Erwerb einer Lizenz von Archibald.
Lizenzgeber
Lizenzgeber ist das Unternehmen bluewater multimedia concepts e.K.,
Kölnstraße 191, D-53757 Sankt Augustin, Deutschland, vertreten
durch seinen inhaber Diplomphysiker Thilo Bauer. Dem Gebrauch dieser Software
liegen ausschließlich die folgenden Bedingungen zu Grunde.
¤1 Rechte
bluewater multimedia concepts gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen
das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese
Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
¤2 Unterlizenzen und Weitergabe
Eine weitergehende Nutzung als in ¤1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere
ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu
vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
¤3 Urheberrecht
Die Software, ihre zugehörigen Datenbestände und Dokumentationen sind
urheberrechtlich geschützt nach deutschem Recht und zwar sowohl als
individuelle Leistung als auch als Sammlung.
¤4 Anfertigung von Kopien
Dem Lizenznehmer ist es ausdrücklich gestattet, eine Kopie der erworbenen
Software ausschließlich zum Zwecke der Datensicherung anzufertigen. Auf
diese Kopie finden diese Lizenzvereinbarungen ebenso Anwendung wie auf das
erworbene Original.
¤5 Fehlerfreiheit
Die vorliegende Software wird geliefert, so wie sie ist. Der Lizenzgeber weist
ausdrücklich darauf hin, daß Software nicht völlig frei von
Fehlern sein kann. Der Lizenzgeber hat seine Sorgfaltspflichten walten lassen,
diese Software nach bestem Wissen und Gewissen für Ihren vorgesehenen Zweck
zu entwickeln. Der Lizenzgeber übernimmt jedoch keine Gewähr dafür,
daß die Software mit anderen vom Lizenznehmer ausgewählten Programmen
fehlerfrei zusammenarbeitet.
¤6 Haftungsbeschränkungen
Der Lizenzgeber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für
leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig
beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen
Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung
begrenzt auf die Höhe der Vergütung der erbrachten Leistung oder des
Warenwertes einer verkauften Sache.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Lizenzgeber insoweit
nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat,
Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass
verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden
können.